ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gültig ab 01.11.2015)
Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage bietet Dienstleistungen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens an.
Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter/-
innen von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz des Vereins lautet: Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage, Fischnalerstr. 4,
6020 Innsbruck. ZVR-Zahl 1786396062. Gerichtsstand sind Innsbruck.
Schulungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert angeführt
und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage nimmt
Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder persönlich
entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Teilnahmebeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden.
Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung
des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren
enthalten keine Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und 5
Minuten Pause. Änderungen sind in Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch
verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei
Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 25 % verrechnet werden.
Bei Abmeldungen, die später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet
werden. Bei Stornierungen die später als 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet
werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann,
wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe
entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche
Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist eine
ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes
binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14
Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer
Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage muss sich daher Änderungen
von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die
Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des
Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für
entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage sind daraus nicht
abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine
Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die
Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch
Ausstellung einer Gutschrift. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.
Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und
Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der
weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder Helfer/-innen des Vereins führen,
Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird
aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht für Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage die Möglichkeit, vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 100% des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses
besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus zwei Teilprüfungen zusammen, so ist zum
positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt
gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die von Zahngesundheit Tirol
- Innsbrucker Zahnprophylaxetage zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten,
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Vereins ZahnGesundheit Tirol
keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage erworbenen Kenntnisse
können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Zahngesundheit Tirol - Innsbrucker Zahnprophylaxetage zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden
durchgängig in der deutschen Sprache angeboten.
VERANSTALTUNGEN
2024/2025
Organisationsbüro:
ZahnGesundheit Tirol-
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage
Fischnalerstrasse 4,
6020 Innsbruck, AUSTRIA
Email: info@izpt.at
Tel.: 0043 6765513332
Fax: 0043 512 219921 7244