ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gültig ab 01.11.2015)
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage bietet Dienstleistungen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens
an. Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von
Mitarbeiter/-innen von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz des Vereins lautet: Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage,
Postfach 0150, 6074 Rinn. ZVR-Zahl 1786396062. Gerichtsstand sind Innsbruck.
Schulungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert
angeführt und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Zahnvorsorge- Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage nimmt
Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder
persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Teilnahmebeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht
werden. Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist
eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und
Prüfungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten
Unterricht und 5 Minuten Pause. Änderungen sind in Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung
möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am
Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel)
kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine
Stornogebühr von 25 % verrechnet werden. Bei Abmeldungen, die später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 3 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der
Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart
wurden. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender
Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche
Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist
eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop),
steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des
Fernabsatzgesetzes binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits
innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das
Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage
muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle
Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei
einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht
kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige
Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine
abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf
ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift. Für nicht
zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der
weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder Helfer/-innen des Vereins
führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte
Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht für Zahnvorsorge- Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage die
Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 100% des vorangegangenen Lehrganges oder
Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus zwei Teilprüfungen
zusammen, so ist zum positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden
nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders
bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die von
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt
,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Vereins
ZahnGesundheit Tirol keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage
erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage
gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung
werden durchgängig in der deutschen Sprache angeboten.